Die Verwaltung des OGAW Allianz Invest Osteuropa Rentenfonds wurde mit Wirksamkeit zum 30.11.2022 gemäß § 60 Abs 1 InvFG gekündigt. Die Anteilinhaber wurden über die Kündigung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt. Details dazu finden Sie unter:
https://issuerinfo.oekb.at/searchDokument.html
Der liquide Anteil des Allianz Invest Osteuropa Rentenfonds wurde abzüglich einer Rücklage für Abwicklungskosten an Sie bereits ausbezahlt. Bezogen auf den letzten Rechenwert vor der Aussetzung am 12.09.2022 waren das ca. 88% des letzten Rechenwertes. Der bereits ausbezahlte, liquide Anteil setzte sich aus den liquiden Bankguthaben sowie aus den kürzlich erfolgten Abrechnungen offener Verkaufsaufträge und dem Verkauf von nicht von den Russland-Sanktionen betroffenen Wertpapieren zusammen. Somit verbleiben im Fonds noch 15 illiquide nicht handelbare russische Rentenpositionen und ein Bargeldbestand (Reserve für die Deckung der laufenden, rechtlich erforderlichen Aufwände für die Abwicklung (zB Wirtschaftsprüferkosten). Eine Auflistung sämtlicher Bestände des Allianz Invest Osteuropa Rentenfonds finden Sie im jährlich zu veröffentlichenden Abwicklungsbericht. Sobald die rechtlichen und marktbedingten Rahmenbedingungen es zulassen und die Abwicklung der in der Abwicklungsfondsmasse verbliebenen, aktuell illiquiden russischen Positionen möglich ist, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, den Zeitpunkt und die Art und Weise für die Veräußerung der russischen Vermögenswerte im besten Interesse aller Anteilinhaber:innen zu bestimmen. Durch Veräußerungen generierte Barbestände werden nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft an die Anteilinhaber:innen ausgezahlt. Wann weitere Auszahlungen an die Anteilsinhaber:innen vorgenommen werden können, ist im Moment leider nicht abschätzbar.
Wien, 10.02.2023